Leistungen

Unser Angebot umfasst ausschließlich Fahrten im qualifizierten Krankentransport.

Wir transportieren kranke, verletzte und andere hilfsbedürftige Personen, die nicht notfallmedizinisch betreut werden müssen, jedoch einer medizinisch-fachlichen Betreuung oder besonderen medizinischen Einrichtung eines Krankentransportwagens bedürfen.  


Fahrten mit einem Krankentransportwagen setzen die Verordnung durch einen Arzt voraus und sind grundsätzlich vor Fahrtantritt von der Krankenkasse zu genehmigen.


Anspruch auf die Beförderung

in einem Krankentransportwagen haben Sie, wenn Sie:

  • während der Fahrt einer medizinisch fachlichen Betreuung durch ausgebildetes Personal (Rettungssanitäter) oder
  • der besonderen medizinischen Einrichtung (Liege/Sauerstoff/Lagerungs- und Sitzfreiheit/Hygienevorrichtungen etc.) eines Krankentransportwagens bedürfen oder
  • deren Erforderlichkeit aufgrund Ihres Zustandes zu erwarten ist.
  • an einer ansteckenden Krankheit leiden oder eine entsprechende Erkrankungsvermutung vorliegt
  • aufgrund Ihrer persönlichen Situation im Liegen zu befördern sind.

Folgende Fahrten unterliegen keiner Vorabgenehmigungspflicht:

  • Erste-Hilfe-Fahrten/Fahrten im Notfall
  • Fahrten zur stationären Aufnahme oder Entlassung
  • Fahrten in Zusammenhang mit einer vor- oder nachstationären Behandlung
  • Fahrten zum Hospiz

Für Fahrten mit dem Krankentransportwagen haben Versicherte 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt an entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen.


Bitte halten Sie die Zuzahlung nach Möglichkeit in bar bereit.

Sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, legen Sie Ihre Befreiungskarte bitte unserem Fahrpersonal vor. Die gesetzliche Zuzahlung ist in diesem Fall nicht zu entrichten.

Kontakt aufnehmen