Unser Angebot umfasst ausschließlich Fahrten im qualifizierten Krankentransport.
Wir transportieren kranke, verletzte und andere hilfsbedürftige Personen, die nicht notfallmedizinisch betreut werden müssen, jedoch einer medizinisch-fachlichen Betreuung oder besonderen medizinischen Einrichtung eines Krankentransportwagens bedürfen.
Fahrten mit einem Krankentransportwagen setzen die Verordnung durch einen Arzt voraus und sind grundsätzlich vor Fahrtantritt von der Krankenkasse zu genehmigen.
in einem Krankentransportwagen haben Sie, wenn Sie:
Folgende Fahrten unterliegen keiner Vorabgenehmigungspflicht:
Für Fahrten mit dem Krankentransportwagen haben Versicherte 10 Prozent des Fahrpreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Fahrt an entstandenen Kosten als gesetzliche Zuzahlung selbst zu tragen.
Bitte halten Sie die Zuzahlung nach Möglichkeit in bar bereit.
Sind Sie von der gesetzlichen Zuzahlung befreit, legen Sie Ihre Befreiungskarte bitte unserem Fahrpersonal vor. Die gesetzliche Zuzahlung ist in diesem Fall nicht zu entrichten.